Das Zehn-Täler-Dorf Ottenhöfen im Schwarzwald liegt im Achertal zwischen Schwarzwaldhochstraße und Badischer Weinstraße, 35 Kilometer entfernt von Straßburg/Elsass, Baden-Baden und Freudenstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
3214 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77883
Vorwahl
07842
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ottenhöfen im Schwarzwald
Hauptstraße 15
77883 Ottenhöfen im Schwarzwald
2. Ordnungsamt Ottenhöfen im Schwarzwald
Hauptstraße 15
77883 Ottenhöfen im Schwarzwald
3. Landratsamt Ortenaukreis
Kaiserstraße 111
77652 Offenburg
Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet